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Der Angeklagte wird wegen einfacher und gefährlicher Körperverletzung sowie Vergewaltigung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Foto: Bernhard Sprengel/dpa
Hamburg (dpa/lno) – Wegen Vergewaltigung und mehrfacher Misshandlung seiner ehemaligen Freundin hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der 34-Jährige beging die insgesamt sechs Taten nach Angaben des Gerichts zwischen Herbst 2016 und Frühjahr 2018. Es habe eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung gegeben, weswegen vier Monate Haft als verbüßt gelten, erklärte der Vorsitzende Richter Malte Wellhausen.
Nach Überzeugung der Kammer schlug der Angeklagte seine damalige Lebensgefährtin an fünf verschiedenen Tagen. Einmal verwendete er dabei einen Ledergürtel, ein anderes Mal habe er die Frau gewürgt, bis sie keine Luft mehr bekam. Im Oktober 2016 habe er sie vergewaltigt.
Nach Angaben des Richters hatte der Angeklagte die 18-jährige Abiturientin aus Niedersachsen, über eine Online-Plattform kennengelernt. Nur wenige Monate nach dem ersten Treffen schlug er sie zum ersten Mal ins Gesicht. Die junge Frau sei darüber sehr erschrocken gewesen und habe angefangen zu weinen. «Das war noch nicht mal doll», habe er gesagt.
Dann folgten immer wieder Schläge aus nichtigem Grund, wie der Richter sagte. Streit habe es auch wegen der Eltern der Frau gegeben, die die Beziehung der Tochter mit dem in Afghanistan geborenen Mann ablehnten.
Zur Vergewaltigung sei es gekommen, als beide im Bett in seinem Zimmer lagen. Dabei erlitt sie den Angaben zufolge eine blutende Verletzung und Schmerzen. Sie selbst habe den Übergriff nicht als Vergewaltigung eingestuft. Auch in den folgenden Monaten habe sie Schläge, einmal sogar mit dem Ledergürtel, ertragen – und die Schuld bei sich selbst gesucht.
Im August 2017 hörte der Angeklagte, wie sie heimlich mit einer Freundin telefonierte. Er schlug ihr mit der Faust die Nase blutig und würgte sie so heftig am Hals, dass sie Todesangst bekam. Anstatt Hilfe zu suchen, habe sie sich Vorwürfe gemacht und sich selbst verletzt.
Auf einer Amerikareise habe er ihr einen Heiratsantrag gemacht, dem sie aus Angst zugestimmt habe. 2018 gelang ihr schließlich die Trennung, indem sie ihren Lebensmittelpunkt nach Dänemark verlegte.
Im Frühjahr habe die Frau eine Vermisstenanzeige gesehen. Auf dem Foto erkannte sie den Garten des Hauses im Hamburger Stadtteil Poppenbüttel, in dem auch sie mit dem Angeklagten gelebt hatte. Sie machte sich Sorgen um diese andere Frau und wurde schließlich von der Polizei vernommen. Dabei berichtete sie von der erlittenen Gewalt. Die Beamten leiteten daraufhin ein Strafverfahren ein.
Das Verschwinden der anderen Frau habe nichts mit dem Angeklagten zu tun gehabt, sagte der Richter. Unterdessen liefen die Ermittlungen gegen den Beschuldigten weiter, gegen den Willen der Frau, der jetzt in Dänemark lebenden Frau. Doch die in der Coronazeit geschlossene Grenze und die Erkrankung einer Gutachterin verzögerten das Verfahren. Erst im Jahr 2024 kam es zur Anklage.
Die misshandelte Frau habe den Prozess nicht gewollt, sei nicht als Nebenklägerin aufgetreten und habe erst unter Androhung von Zwangsmaßnahmen einer Videovernehmung zugestimmt, sagte Wellhausen. Weil ihre Aussage frei von jeder Belastungstendenz gewesen sei und sie sich gut erinnern konnte, habe das Gericht ihr geglaubt.
Der Angeklagte, der anfangs nur die Schläge mit der Hand gestanden hatte, habe schließlich auch die übrigen Vorwürfe eingeräumt. Er zahlte der Frau vor dem Urteil bereits 2.000 Euro Schmerzensgeld. Die Kammer sprach ihn nun wegen Körperverletzung in vier Fällen, gefährlicher Körperverletzung in einem Fall und wegen Vergewaltigung schuldig. Als Bewährungsauflage muss der bei einer IT-Firma arbeitende Angeklagte der Frau weitere 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Der 34-Jährige nahm das Urteil nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin sogleich an. Anwältin Claudia Krüger sagte nach der Verhandlung: «Ein Urteil mit Augenmaß – ich bin sehr zufrieden.» Sie hatte in ihrem Plädoyer eine bewährungsfähige Strafe beantragt, während die Staatsanwaltschaft drei Jahre und zwei Monate Haft gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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