Inselradio Föhr Friesische Karibik für die Ohren
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Stefan Gaul, handelnd unter „Inselradio Föhr“ (nachfolgend „Verkäufer“), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Ladengeschäft bzw. in seinen Verkaufsräumlichkeiten ausgestellten und/oder beworbenen Waren bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsteile abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Diese AGB gelten für alle unsere Rechtsgeschäfte und Leistungen, insbesondere in unseren Rundfunkprogrammen und Internetangeboten. Sollen aufgrund vertraglicher Vereinbarung Leistungen auch in anderen Rundfunkprogrammen oder Internetangeboten verbreitet werden, gelten diese AGB auch im Verhältnis zu den jeweiligen Veranstaltern und Anbietern (nachfolgend: Drittanbieter) als vereinbart. Diese AGB gelten jedoch nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des BGB.
Vorkasse, Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
2.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beinhaltet die vertraglich geschuldete Vergütung nur die Veröffentlichung von Werbung. Produktionskosten oder sonstige Kosten für die Herstellung der Werbung, insbesondere bei nachträglicher Übernahme der Produktion durch uns, gegebenenfalls anfallende urheber- bzw. leistungsschutzrechtliche Vergütungen an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) sowie Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe sind in der Vergütung nicht enthalten und werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
2.2 Nachlässe, Rabatte und Skonti werden nur gewährt, wenn dies verbindlich vereinbart wurde oder sich aus einer in Bezug genommenen Preisliste ergibt.
2.3 Bei unbefristeten oder länger als sechs Monate laufenden Verträgen sind wir frühestens vier Monate nach Vertragsschluss zu einseitigen Preisänderungen berechtigt. Sie werden zum angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch einen Monat nach Zugang einer entsprechenden Erklärung in der Form von Ziffer 3.3 Satz 2 beim Kunden wirksam. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung, das innerhalb von zehn Tagen nach Zugang des Preiserhöhungsverlangens in Textform ausgeübt werden muss.
2.4 Forderungen sind mit Rechnungszugang fällig und innerhalb von 15 Tagen zu zahlen. Bei Veranstaltungen und PR- Events erfolgt die Rechnungslegung – soweit nicht anders vereinbart – unmittelbar nach Auftragserteilung (Vorkasse); Zahlungen gelten bei Banküberweisungen und Scheckhingabe am Tag der unwiderruflichen Gutschrift des Zahlungsbetrages auf unserem Konto als erfolgt. Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen. Kosten der Einziehung und Einlösung sowie Stornogebühren und andere Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
2.5 Bei Zahlungsverzug oder berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufgrund nachträglich entstandener Anhaltspunkte können wir die weitere Leistungserbringung verweigern und von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung abhängig machen, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Kunden entsteht. Kommt der Kunde dem nicht innerhalb angemessener Frist nach, dürfen wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz in Höhe unseres entgangenen Gewinns verlangen.
2.6 Aufrechnungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen, schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen vornehmen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann uns gegenüber nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
2.7 Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Rechnung sind vom Kunden spätestens innerhalb eines Monats nach Rechnungszugang in Textform geltend zu machen.
2.8 Der Kunde erteilt die Zustimmung, dass ihm die Rechnung in elektronischer Form zugestellt werden kann
2.9 Zahlungsverzug, Inkasso und Rechtsverfolgung
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die offene Forderung ganz oder teilweise an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zum Zwecke der Einziehung bzw. Rechtsverfolgung zu übergeben.
Der Kunde hat in diesem Fall sämtliche durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten zu tragen, insbesondere Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten, soweit diese nach den gesetzlichen Bestimmungen erstattungsfähig sind.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
3.1 Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2 Vertragsschluss
Ein verbindliches Angebot erfolgt durch die Bestellung des Kunden (Auftrag).
Für fernmündlich übermittelte Aufträge trägt der Kunde das Risiko von Übermittlungsfehlern.
Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Bestätigung per E-Mail oder Brief zustande.
Bei Aufträgen, deren Veröffentlichung weniger als zwei Arbeitstage nach Eingang der Bestellung erfolgen soll, sind wir berechtigt, mit der Leistungserbringung bereits vor Auftragsbestätigung zu beginnen.
Aufträge für Werbespots mit einer Länge von weniger als zehn Sekunden sowie Reminder mit einer Länge von weniger als fünf Sekunden können von uns abgelehnt werden.
3.3 Keine mündlichen Nebenabreden
Unsere Mitarbeiter, Vertreter oder Beauftragten sind nicht berechtigt, mündliche Zusagen zu treffen, Garantien zu übernehmen oder von bestehenden Vereinbarungen oder diesen AGB abzuweichen.
Solche Erklärungen werden nur wirksam, wenn sie von uns in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt werden.
3.4 Laufzeit und Abrechnung
Verträge über Monitorwerbung, Werbespots oder sonstige laufende Werbeleistungen werden als Dauerschuldverhältnis geschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate, beginnend mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Startdatum. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus zu den vereinbarten Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.5 Ordentliche Kündigung
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
Die Kündigung hat in Textform (z. B. per E-Mail) oder schriftlich zu erfolgen.
3.6 Außerordentliche Kündigung und Rücktritt
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
eine Vertragspartei ihre wesentlichen Vertragspflichten trotz Abmahnung nachhaltig verletzt,
der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Monatszahlungen in Verzug gerät,
die Durchführung der Werbeleistung aus nachträglich entstandenen, unvorhersehbaren und von uns nicht zu vertretenden technischen oder programmlichen Gründen dauerhaft unmöglich wird oder
unsere berechtigten Interessen erheblich beeinträchtigt werden.
Soweit Leistungen noch nicht erbracht wurden, werden bereits geleistete Zahlungen anteilig erstattet.
Weitergehende Erfüllungs- oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
3.7 Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Die vertraglich vereinbarte Laufzeit und Vergütung bleiben unberührt, wenn der Kunde Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nimmt, insbesondere aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung.
Eine Aussetzung des Vertrages, eine Verlängerung der Laufzeit oder eine Nachholung nicht genutzter Leistungszeiträume ist ausgeschlossen.
4.1 Ein Vertrag über Werbung verpflichtet uns, geeignetes Werbematerial des Kunden zu veröffentlichen. Die Produktion von Werbematerial schulden wir nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Die Veröffentlichung kann auch über Social-Media-Kanäle, Infomonitore oder vergleichbare digitale Ausspielwege erfolgen.
4.2 Bei Spotwerbung bezieht sich die Vereinbarung eines Einschaltplans oder Dispositionsschemas auf die Sendestunde, innerhalb der wir die Werbung nach freiem Ermessen platzieren können, soweit keine Sonderplatzierung vereinbart ist. Als Sonderplatzierung gilt als Single- oder Eckspot gebuchte Spotwerbung. Wird rollierende Spotwerbung vereinbart, bestimmen wir die Sendezeiten und -plätze im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen in freiem Ermessen und teilen sie für die Erstveröffentlichung per E-Mail, nachfolgend kalendertäglich auf Anfrage, mit. Im Übrigen werden vorbehaltlich ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung ein Konkurrenzausschluss (auch innerhalb von Werbeblöcken oder Websites), bestimmte Veröffentlichungstermine und Positionierungen (z. B. in Streams: bestimmte Werbeblöcke, bestimmte Positionen innerhalb eines Werbeblocks; im Internet: Haupt- oder Unterseite, Rubrik, räumliche Anordnung) nicht gewährleistet. Unsere Angaben sind insoweit unverbindliche Planungsvorgaben. Eine Verlegung von Veröffentlichungsterminen auf Wunsch des Kunden bedarf unserer Zustimmung in der Form von Ziffer 3.2 Satz 3.
4.3 Soweit abweichend von Ziffer 4.2 Satz 3 bestimmte Veröffentlichungstermine oder Positionierungen vereinbart wurden, dürfen wir sie aus sachlich gerechtfertigten Gründen räumlich und/oder zeitlich verschieben, wenn hierdurch nur unerheblich von den vertraglichen Maßgaben abgewichen wird und die Abweichung dem Kunden unter Berücksichtigung seiner mitgeteilten und erkennbaren Interessen zumutbar ist. Unerheblich ist eine zeitliche Verschiebung von weniger als 20 Minuten und/oder eine räumliche Verschiebung im gleichen redaktionellen Umfeld. Mit Sonderplatzierung gebuchte Spotwerbung erfolgt in jedem Fall als solche.
4.4 Beeinträchtigungen der Veröffentlichung auf einzelnen Streams stellen keinen Mangel dar, wenn nicht mindestens 10 % des Hörerkreises mehr als unerheblich betroffen sind. Der Hörerkreis bestimmt sich nach der Reichweite gemäß der letzten Media-Analyse der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e. V. (ZG ab 14 Jahre, Durchschnittsstunde Montag bis Freitag 06:00 bis 18:00 Uhr).
4.5 Bei Sponsoring entscheiden wir – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – über Gestaltung und Häufigkeit von Sponsorenhinweisen nach billigem Ermessen. Verschiebung oder Ausfall der Sendung führen entsprechend zu Verschiebung oder Ausfall von Sponsorenhinweisen. Für kalendermäßig bestimmtes Sponsoring wird keine bestimmte Anzahl von Sendungen und Sponsorenhinweisen vereinbart.
4.6 Eine Mitteilung über die Veröffentlichung (z. B. Sendebestätigung) versenden wir nur auf gesonderte Anforderung des Kunden.
4.7 Der Kunde hat die Veröffentlichung zu prüfen und Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen in Textform anzuzeigen. Ist ein erster Veröffentlichungstermin bereits im Vertrag vereinbart, beginnt die Frist hiermit, sonst nach Erhalt einer Mitteilung über die Veröffentlichung (z. B. Sendebestätigung). Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt unsere Leistung als vertragsgerecht, es sei denn, der Mangel war bei der Prüfung nicht erkennbar. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss eine Anzeige nach Satz 1 unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
4.8 Im Fall eines Mangels oder einer sonstigen Nicht- oder Schlechterfüllung hat uns der Kunde die Möglichkeit zur Nacherfüllung zu gewähren, soweit dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist. Nacherfüllung ist hierbei die Veröffentlichung der Werbung in einem vergleichbaren programmlichen Umfeld an vergleichbaren Tagen zu gleichwertiger Tageszeit. Wir werden den Nachholtermin rechtzeitig mitteilen. Sollte die Nacherfüllung auch im zweiten Versuch fehlschlagen, hat der Kunde die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
4.9 Beinhaltet der Vertrag Werbung oder Sponsoring bei Drittanbietern, erbringen wir ausschließlich Vermittlungsleistungen für den Kunden, d. h. wir übermitteln Daten und gegebenenfalls Materialien des Kunden an den Drittanbieter. Die vertragsgemäße Veröffentlichung von Werbung schuldet allein der Drittanbieter, mit dem wir insoweit als Vertreter des Kunden in Vertragsbeziehungen treten. Wir geben dem Kunden jederzeit Auskunft und unterstützen ihn erforderlichenfalls bei der Durchsetzung seiner Ansprüche gegen den Drittanbieter. Ein Rücktritt oder die Ausübung anderer Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber dem Drittanbieter berühren das Vertragsverhältnis zu uns grundsätzlich nicht.
4.10 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, uns alle für die Durchführung der Werbeleistungen erforderlichen Informationen, Inhalte und Materialien vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen sowie während der gesamten Vertragslaufzeit eigenständig auf deren Aktualität zu achten.
Änderungen insbesondere in Bezug auf Öffnungszeiten, Angebote, Preise, Kontaktdaten, Ansprechpartner oder sonstige veröffentlichungsrelevante Angaben hat der Kunde uns unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Eine Verpflichtung unsererseits zur eigenständigen Prüfung oder Aktualisierung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte besteht nicht.
4.11 Verantwortung für Inhalte
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen und Materialien.
Für fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Inhalte, die auf Angaben oder Unterlassungen des Kunden beruhen, übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt auch, wenn die Inhalte durch uns technisch oder redaktionell aufbereitet oder veröffentlicht werden.
5.1 Werbung in unserem Internetauftritt (u. a. Homepage, mobil optimierte Homepage, App) kann aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen:
5.1.1 Bild/Grafik, Text, Tonfolgen und/oder Bewegtbilder (z. B. Banner),
5.1.2 sensitive Fläche, die bei Anklicken die Verbindung zu einer Online-Adresse herstellt (z. B. Link),
5.1.3 Werbung innerhalb unseres Streaming-Angebots und innerhalb unserer Podcasts berechtigt den Kunden zur Veröffentlichung geeigneter Werbematerialien (z. B. Werbespots), die entweder vor der Übermittlung des eigentlichen Streams/Podcast (PreStream) oder als dessen Unterbrechung oder Überlagerung (InStream) einzeln oder im Block mit anderen Werbespots zum Nutzer übermittelt werden. InStream-Spots ersetzen gegebenenfalls vorhandene Rundfunkwerbung.
Das Werbematerial ist in technisch einwandfrei verwertbarer Form und Qualität zur Verfügung zu stellen; aktuelle Spezifikationen teilen wir auf Anfrage mit. Werbung im Internet ist vom Kunden nach den jeweils geltenden Regelungen als solche zu kennzeichnen.
5.2 Wird Werbung als Audio Sync Display gebucht, werden hörbarer und sichtbarer Teil in einer geeigneten, dem Stand der Technik entsprechenden Weise zu Abruf und Übertragung an das Empfangsgerät des Nutzers bereitgestellt. Bestimmte Maßnahmen zur Erzwingung oder Verbesserung der gleichzeitigen Wiedergabe beim Nutzer werden von uns nicht geschuldet. Die visuelle Komponente des Werbematerials ist in technisch einwandfrei verwertbarer Form zur Verfügung zu stellen.
Pop-up-, Pop-under- und Layer-Ad-Werbung muss ausdrücklich vereinbart werden. Die nicht vereinbarte Schaltung berechtigt uns zur Geltendmachung einer zusätzlichen Vergütung gemäß unserer Preisliste. Gleiches gilt für Werbeformen, die darauf angelegt sind, bei oberflächlicher Betrachtung nicht sofort als Werbung erkannt zu werden (z. B. Content-Ad und Clickbait), selbst wenn eine hinreichende Kennzeichnung als Werbung erfolgt.
5.3 Wir gewährleisten im Rahmen des üblichen technischen Standards die Datenübertragung zur Anzeige der Werbung, insbesondere die Einbindung in unseren Internetauftritt unter abrufbereiter Vorhaltung der Werbeinhalte auf unseren Servern oder – soweit vom Kunden vorgegeben – die üblichen Software-Befehle zum Laden der Werbeinhalte von Drittservern. Bestimmte Ad Impressions (tatsächliche Einblendungen) oder Ad Clicks (Klicks auf Werbeinhalte) sind jedoch ebenso wenig vereinbart wie Maßnahmen gegen Unterdrückungssoftware (Werbeblocker) der Nutzer. In technischer Hinsicht können wir nicht einstehen für unvorhersehbare und nicht von uns zu vertretende technische Störungen (z. B. Leitungs-, Serverausfälle), ungenügende Darstellung der Webseite durch ungeeignete Darstellungssoft- und/oder -hardware (z. B. veraltete oder ungewöhnliche Browser), unvollständige und/oder nicht aktualisierte Inhalte auf Zwischenspeichern (z. B. Proxyserver) oder die Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Internetseite. Die Nichterreichbarkeit der Werbung in bis zu 5 % der Gesamtzeit gilt nicht als Mangel.
5.4 Ist Targeting vereinbart, wird das Werbematerial von uns mit den angegebenen Einschränkungen bei Eintritt der nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen zur Anzeige/Wiedergabe beim Nutzer übermittelt:
5.4.1 Beim Geotargeting wird die Werbung dann an einen Nutzer übermittelt, wenn er über eine Einrichtung mit einem IP-Adressraum (z. B. Internetprovider) zugreift, der typischerweise geografisch den Kundenvorgaben entspricht. Hierfür ist maßgeblich, ob die individuelle IP-Adresse des Nutzers von dem von uns genutzten AdServer als einschlägig erkannt wird. Weitergehende Maßnahmen oder gar eine Verifizierung der geografischen Herkunft des Zugriffs erfolgen nicht.
5.4.2 Bei Targeting nach Musikaffinität wird die Werbung dann übertragen, wenn aus unserem Streamingangebot ein vom Kunden als relevant ausgewählter Stream an einen Nutzer übermittelt wird.
5.4.3 Beim Targeting nach Endgerätenutzung erfolgt die Übertragung dann, wenn durch die zugreifende Software (z. B. Webbrowser) ein mit der Kundenvorgabe übereinstimmendes Endgerät als zugreifendes Gerät wahrscheinlich ist. Weitergehende Maßnahmen oder gar eine Verifizierung des Endgerätes erfolgen nicht.
5.5 In Ergänzung zu Ziffer 4.7 garantiert der Kunde, dass das Werbematerial und/oder darüber direkt erreichbare Daten oder Websites das Computersystem des Nutzers nicht beschädigen, zum Absturz bringen oder schädliche (z. B. Viren, Würmer, Spyware etc.) und/oder unerwünschte Software ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers installiert und/oder ausgeführt werden. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, stellt uns der Kunde von allen entstehenden Schäden und Kosten frei.
5.6 Die Erfassung der Zahl der abrechnungsfähigen Werbeanzeigen erfolgt in Echtzeit durch eine speziell hierfür vorgesehene Software. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann diese nur berücksichtigen, ob und wann das Werbematerial (in Dateiform) vollständig an den zugreifenden Nutzer übermittelt wurde. Ein Rückschluss auf den einzelnen Nutzer oder eine Verifizierung der Wiedergabe auf dem Endgerät des Nutzers ist hingegen nicht möglich. Die Ermittlung verbindlicher Zugriffszahlen auf diesem Weg wird vom Kunden anerkannt. Über Version, Funktion und Konfiguration der eingesetzten Software erteilen wir dem Kunden auf Anfrage Auskunft. Dieser kann die ordnungsgemäße Funktion zudem durch eine zur Verschwiegenheit verpflichtete, sachkundige Person auf eigene Kosten prüfen lassen.
6.1 Gegenüber Verbrauchern behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
6.2 Gegenüber Unternehmern behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
6.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an den Verkäufer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
7.1 Soweit keine ausdrücklichen Vereinbarungen in Textform getroffen sind, setzen wir unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) den Umfang der Arbeiten fest. Insoweit entscheiden wir, welche (festen oder freien) Mitarbeiter eingesetzt oder Drittunternehmen beauftragt werden, und behalten uns einen Austausch jederzeit vor. Die Erklärung des Umfangs erfolgt formlos, in der Regel durch Übersendung der Produktion; der Kunde kann gegen gesonderte Vergütung ein schriftliches Konzept fordern. Er hat bei Einwänden unverzüglich in Textform zu widersprechen.
7.2 Mit der Produktion beginnen wir in der Regel unverzüglich. Änderungswünsche nach Produktionsbeginn (z. B. inhaltliche Änderungen, andere Personen, andere klangliche Untermalung) können, auch wenn sie taggleich bei uns eingehen, nur gegen Erstattung der zusätzlichen Kosten ausgeführt werden, soweit sie keine Mangelbeseitigung darstellen.
7.3 Der Kunde unterstützt uns bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen, indem er
7.3.1 in Textform einen Ansprechpartner mit Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse benennt, der erforderliche Entscheidungen selbst treffen oder kurzfristig herbeiführen kann. Dessen ständige Erreichbarkeit muss bei Live-Übertragungen und mobiler Produktion sichergestellt sein;
7.3.2 alle notwendigen Informationen rechtzeitig erteilt und Mitwirkungshandlungen auf eigene Kosten vornimmt;
7.3.3 dafür Sorge trägt, dass mitwirkende Mitarbeiter und andere abzubildende Personen rechtzeitig und für einen angemessenen Zeitraum sowie weitere eigene Mitarbeiter in der zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Anzahl zur Verfügung stehen;
7.3.4 vertraglich geschuldete (Ton-, Text- o. ä.) Materialien rechtzeitig und in einem gängigen, verwertbaren Format zur Verfügung stellt und die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte einholt.
Bei erheblichen Verzögerungen der Produktion infolge von Verstößen gegen vorgenannte Pflichten können dem Kunden eventuelle zusätzliche Kosten weiterberechnet werden.
7.4 Dem Kunden wird die Produktion nach Fertigstellung mit der Aufforderung zur Abnahme übersandt. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von vier Wochen nach Zugang in Textform erfolgen, anderenfalls gilt die Produktion als mangelfrei abgenommen, sofern wir den Kunden mit der Übersendung auf diese Rechtsfolge hinweisen. Spätere Reklamationen sind dann bei offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen.
7.5 Von Live-Sendungen dürfen wir bei unverschuldeten technischen Problemen, z. B. wenn Drittunternehmen die rechtzeitig beauftragte Datenübertragung nicht schalten, einen Live-Mitschnitt fertigen und mit zeitlichem Versatz unverzüglich nachträglich als Ersatzleistung veröffentlichen.
7.6 Soweit nicht anders vereinbart, werden dem Kunden ausschließlich folgende Nutzungsrechte eingeräumt:
7.6.1 Recht zur Sendung und Weitersendung in unseren Programmen und unserem Internetauftritt;
7.6.2 Recht zur öffentlichen Wiedergabe in den Geschäftsräumen des Kunden (nicht: auf Messen, Übersendung an Geschäftspartner oder Dritte, Einstellung ins Internet) unter Einblendung eines Produktionshinweises auf uns.
Sämtliche weiteren Rechte, insbesondere das Recht zur Bearbeitung und Nutzung in anderen Medien, werden nur aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung gegen angemessene Vergütung gewährt.
7.7 Die Produktion und die zugehörigen Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sämtliche Rechteeinräumungen erfolgen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung unserer Vergütung. Bis zu diesem Zeitpunkt ist dem Kunden die Nutzung erbrachter Leistungen nur widerruflich gestattet. Bei Verzug sind wir zum Widerruf dieser Gestattung berechtigt.
6.1 Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei Verträgen zur Lieferung von Waren:
6.2 Handelt der Kunde als Unternehmer,
6.3 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht
6.4 Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggf. bestehenden gesetzlichen Rückgriffsanspruch unberührt bleiben.
6.5 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
6.6 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
7.1 Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
7.2 Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
7.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
7.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
9.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
9.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
1.1 Im Folgenden informieren wir Sie über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind hierbei alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können.
1.2 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Stefan Gaul, Inselradio Föhr, Fehrstieg 16a, 25938 Wyk auf Föhr, Deutschland, Tel.: 01573 1686138, E-Mail: in**@*******************hr.de. Der für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Verantwortliche ist diejenige natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
Sofern wir Ihnen auf Grundlage eines entsprechenden Vertrages Aktualisierungen für Waren mit digitalen Elementen oder für digitale Produkte schulden, verarbeiten wir die von Ihnen bei der Bestellung übermittelten Kontaktdaten (Name, Anschrift, Mailadresse), um Sie im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflichten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO auf geeignetem Kommunikationsweg (etwa postalisch oder per Mail) über anstehende Aktualisierungen im gesetzlich vorgesehenen Zeitraum persönlich zu informieren. Ihre Kontaktdaten werden hierbei streng zweckgebunden für Mitteilungen über von uns geschuldete Aktualisierungen verwendet und zu diesem Zweck durch uns nur insoweit verarbeitet, wie dies für die jeweilige Information erforderlich ist.
Ihre Zahlungsdaten geben wir im Rahmen der Zahlungsabwicklung an das beauftragte Kreditinstitut weiter, sofern dies für die Zahlungsabwicklung erforderlich ist. Sofern Zahlungsdienstleister eingesetzt werden, informieren wir hierüber nachstehend explizit. Die Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten ist hierbei Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
3.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:
3.2 WIDERSPRUCHSRECHT
WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.
WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.
Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig – zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden die betroffenen Daten so lange gespeichert, bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen.
Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis Sie Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausüben, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis Sie Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausüben.
Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.
1 Die Vertragsparteien verpflichten sich einander zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten und Loyalität. Jede Vertragspartei wird die andere umgehend über alle Umstände, die für die Durchführung des Vertrages von Bedeutung sein können, unterrichten.
2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Inhalt des Vertrages, insbesondere die hiernach geschuldeten Leistungen Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Die Offenlegung vertraglicher Vereinbarungen jedweder Art Dritten gegenüber ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der anderen Vertragspartei, zur Wahrung schutzwürdiger Belange einer oder beider Vertragsparteien oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen zulässig. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.