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«Likör ohne Ei»: Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht. (Archivbild) Foto: Frank Molter/dpa
Schleswig (dpa) – Darf ein Likör, der kein Ei enthält, auch so heißen? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Mittwoch (10.00 Uhr) das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einer Berufungsverhandlung. Das Landgericht Kiel hatte im Oktober 2025 entschieden, dass die Bezeichnung «Likör ohne Ei» nicht gegen EU-Recht verstoße und nicht irreführend sei. Es handele sich nicht um eine unzulässige «vereinnahmende Anspielung», sondern lediglich um eine «abgrenzende Anspielung».
Gegen das Urteil ging der Schutzverband der Spirituosen-Industrie in Berufung, die jetzt verhandelt wird. Der Verband hatte einen kleinen Produzenten aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg verklagt, der den «Likör ohne Ei» produziert. (Az.: 6 U 49/25)
Deutschland Lebensmittel Prozess (Gericht) Schleswig-Holstein
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