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Hamburgs rot-grüner Senat hat für die Erhebung der Grundsteuer die Wohnlagen neu bewertet. (Archivbild) Foto: Ulrich Perrey/dpa
Hamburg (dpa/lno) – Für rund 26.000 der insgesamt etwa 430.000 Fälle der Grundsteuer B für Wohngebäude in Hamburg verschickt das Finanzamt demnächst neue Steuerbescheide. Weil der rot-grüne Senat die maßgebliche Wohnlagen-Verordnung nach eigenen Angaben aktualisiert hat, ändert sich für sie zum 1. Januar 2027 die Höhe der zu entrichtenden Steuer. In etwa 13.000 Fällen werde es günstiger, weil die Wohnlage von gut auf normal geändert worden sei, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Auf der anderen Seite werde es aber in etwa 12.000 Fällen teurer, weil die Wohnlage von normal auf gut hochgestuft worden sei.
Darüber hinaus seien in etwa 6.000 Fällen erstmals die Wohnlage bestimmt worden – in 5.000 Fällen sei die bisher schon angenommene normale Wohnlage bestätigt worden, in 1.000 Fällen wurde sie als gut bewertet. Insgesamt führten die Hochstufungen in eine gute Wohnlage zu Steuermehreinnahmen in Höhe von rund zwei Millionen Euro, sagte Dressel. Die Abwertungen bei der Wohnlage dagegen brächten voraussichtlich ein Minus von etwa 1,5 Millionen Euro. Der Senat rechne aber nach wie vor mit Gesamteinnahmen in Höhe von 515 Millionen Euro.
Steuerpflichtige müssten jetzt nichts tun, betonte Dressel. Anders als in anderen Bundesländern, deren Grundsteuermodelle bei solchen Neubewertungen komplett neu ausgefüllt werden müssten, passiere die Änderung in Hamburg von Amts wegen. «Da bin ich jetzt echt heilfroh, und ich glaube, alle Steuerpflichtigen auch», sagte Dressel.
Der Finanzsenator erinnerte aber daran, noch bestehende alte Daueraufträge anzupassen beziehungsweise zu kündigen und durch ein SEPA-Mandat zu ersetzen. Dann werde immer zur richtigen Zeit der richtige Betrag eingezogen. Dressel sagte, gegen die Steuerbescheide könne auch Einspruch eingelegt werden. Am 11. November stehe auch die mündliche Verhandlung zum Hamburger Grundsteuermodell beim Bundesfinanzhof an. Er sei aber zuversichtlich, «dass wir da auch grünes Licht bekommen», sagte Dressel.
Die Wohnlage wird laut Dressel durch zahlreiche Faktoren bestimmt. Dazu zählten etwa der Bodenrichtwert, der Grünanlagenanteil und die Nähe zur nächsten U-Bahn-, S-Bahn- oder Busstation. Ausschlaggebend seien auch Nahversorgungseinrichtungen und Lärmquellen.
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