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Ein Sachverständiger der Bundeswehruniversität Hamburg soll die Folgen der Explosionen für die Schifffahrt analysieren. (Archivbild) Foto: -/Danish Defence Command/dpa
Hamburg (dpa) – Im Verfahren um den Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines stehen am vierten Prozesstag die Folgen der Explosion für die Gasversorgung in Deutschland im Zentrum. Dazu soll heute um 9.30 Uhr ein Vertreter der Bundesnetzagentur als Zeuge aussagen. Konkret gehe es um die Gasversorgungssituation im Land vor und nach dem Anschlag, wie das Gericht mitteilte.
Für den Nachmittag sei dann ein weiterer Beamter des Bundeskriminalamts (BKA) als Zeuge geladen. Er soll sich zur Durchsuchung der Segeljacht «Andromeda» äußern, mit der die Saboteure zum Anschlagsort südlich der dänischen Insel Bornholm gefahren sein sollen.
Am 26. September 2022 waren am Grund der Ostsee in etwa 80 Metern Tiefe mehrere Sprengsätze detoniert. Die beiden Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 wurden massiv beschädigt. Insgesamt gab es vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen.
Der Vertreter des Generalbundesanwalts wirft dem Angeklagten Serhij Kusnjezow – einem früheren Offizier einer Spezialeinheit des ukrainischen Militärs – vor, der Drahtzieher hinter der Sprengung der Ostsee-Gaspipelines gewesen zu sein. Der 50-Jährige soll die Explosionen gemeinsam mit sechs weiteren Tätern verursacht haben.
Wegen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung durch einen Angriff gegen zivile Objekte lautet die Anklage auf Kriegsverbrechen. Außerdem wird der 50-Jährige beschuldigt, eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, Bauwerke zerstört und öffentliche Betriebe gestört zu haben.
Deutschland Energie Erdgas Hamburg Kriminalität Mecklenburg-Vorpommern Prozess (Gericht)
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