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Eggstedt (ots)
Gestern Nachmittag gegen 15:00 war ein Beamter der Bundespolizei privat mit seinem Freund in dessen Fahrzeug unterwegs, als ihnen ein Ford Fiesta, in Schlangenlinien vor ihnen fahrend, auffiel. Auch fuhr die Autofahrerin in Teilen in den Gegenverkehr, sodass es zu gefährlichen Manövern und zu Beinahunfällen mit entgegenkommenden Fahrzeugen kam. Der Bundespolizist wählte den Notruf und schilderte den Sachverhalt.
Unvermittelt hielt die Fahrzeugführerin sodann in der Ortschaft Eggstedt (Dithmarschen) in einer Parkbucht an. Unser Kollege gab sich als Polizeibeamter zu erkennen und erkundigte sich, ob alles in Ordnung sei. Die 46 – jährige Frau bejahte und erklärte, sich schlafen legen zu wollen.
Schon während des Gespräches konnten deutliche Auffälligkeiten wahrgenommen werden, die auf Alkoholgenuss deuteten. Die Frau wurde durch den Bundespolizisten aufgefordert, bis zum Eintreffen einer Streife der Polizei im Fahrzeug zu verbleiben. Dies war jedoch nicht im Sinne der Fahrzeugführerin, die wörtlich angab „Ich habe kein Bock auf die Polizei“ und darauf das Fahrzeug startete und Gas gab.
Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Freund des Beamten vor dem Fahrzeug, der damit erheblich gefährdet war. Da jedoch kein Gang eingelegt war, setzte sich das Fahrzeug nicht in Bewegung. Nach einem erneuten Anfahren ergriff der Bundespolizist geistesgegenwärtig über die Beifahrerseite den Zündschlüssel und stellte den Motor ab.
Doch damit nicht genug. Der Aufforderung, sitzen zu bleiben, folgte die Fahrzeugführerin nicht. Als sie die anfahrenden Kollegen der Landespolizei wahrnahm, stieg sie aus, holte ihren Hund aus dem Kofferraum und wollte sich unvermittelter Dinge von ihrem Fahrzeug entfernen.
Da die Frau der Aufforderungen, stehen zu bleiben nicht folgte und sich einem Haltegriff entzog, musste die Frau durch den Bundespolizisten vor Ort fixiert werden.
Nach Eintreffen der Landespolizei übernahm diese den Sachverhalt und führt nun die weiteren Ermittlungen. Ein Atemalkoholtest ergab vor Ort einen Wert von 2,25 Promille. Damit schied eine Weiterfahrt aus, die Fahrzeugführerin muss nun mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs rechnen.
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Geschrieben von: admin
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