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Wo Raketen und Böller an Silvester 2026 auf Föhr und Amrum verboten sein werden, soll im Herbst mit konkreten Karten bekannt gegeben werden.
Der Sommer ist noch nicht vorbei, doch beim Amt Föhr-Amrum laufen bereits die Vorbereitungen für den kommenden Jahreswechsel. Hintergrund sind unter anderem Anfragen von Vermietern, die schon jetzt wissen möchten, welche Regeln ihre Gäste an Silvester beim privaten Feuerwerk beachten müssen. Eine endgültige Entscheidung steht zwar noch aus – die Richtung ist allerdings bereits klar: In sämtlichen bewohnten Gebieten sowie auf besonders schützenswerten Flächen soll das Abbrennen bestimmter Feuerwerkskörper untersagt werden.
Das Amt Föhr-Amrum arbeitet derzeit als örtliche Ordnungsbehörde an einer Allgemeinverfügung für Silvester 2026. Grundlage ist das bundesrechtliche Sprengstoffrecht. Betroffen sein soll Feuerwerk der Kategorie F2 – dazu gehören viele der klassischen Silvesterraketen, Batterien und Böller.
Nach dem derzeitigen Stand soll das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in sämtlichen bewohnten Gebieten auf Föhr und Amrum untersagt werden. Hinzu kommen Flächen, die dem Naturschutz unterliegen. Damit würden die Einschränkungen auch Küstenschutzanlagen wie Deiche sowie die Strände der beiden Inseln betreffen. Ein vollständiges und flächendeckendes Feuerwerksverbot für das gesamte Amtsgebiet ist dagegen nicht vorgesehen. Nach Angaben des Amtes gibt es dafür unter den derzeit geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen keine entsprechende Grundlage. Wo genau Feuerwerk zum Jahreswechsel erlaubt und wo es verboten sein wird, soll deshalb möglichst eindeutig festgelegt werden.
Dafür nimmt das Ordnungsamt derzeit beide Inseln genau unter die Lupe. Sämtliche Ortschaften sowie die Außenbereiche werden abgefahren. Dabei wird dokumentiert, wo sich beispielsweise reetgedeckte Häuser befinden. Auch Photovoltaikanlagen auf Dächern werden erfasst. Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme sollen anschließend Karten entstehen, auf denen die jeweiligen Verbotszonen eindeutig eingezeichnet sind. Damit sollen Einheimische und Gäste möglichst einfach erkennen können, an welchen Stellen das Abbrennen von Feuerwerk untersagt ist. Gerade auf Föhr und Amrum spielt der Brandschutz rund um Silvester eine besondere Rolle. Zahlreiche Gebäude sind mit Reet gedeckt und damit besonders brandempfindlich. Hinzu kommt der Schutz der Natur- und Küstenflächen, die einen großen Teil der beiden Inseln prägen.
Die Allgemeinverfügung soll nach derzeitigem Plan Ende September beziehungsweise Anfang Oktober veröffentlicht werden. Dann sollen auch die entsprechenden Karten zur Verfügung stehen. Erst mit der abschließend ausgearbeiteten und veröffentlichten Verfügung werden die konkreten Regelungen und Verbotszonen verbindlich feststehen. Damit reagiert das Amt auch auf den vergleichsweise frühen Informationsbedarf. Obwohl bis Silvester noch mehrere Monate Zeit sind, laufen bei vielen Vermietern bereits die Buchungen für den Jahreswechsel. Entsprechend stellt sich schon jetzt die Frage, welche Regeln Urlaubsgäste beim privaten Silvesterfeuerwerk beachten müssen.
Für die Überwachung der später festgelegten Verbotszonen werden grundsätzlich sowohl die örtliche Ordnungsbehörde als auch die Polizei zuständig sein. Gleichzeitig macht das Amt bereits jetzt deutlich, dass eine flächendeckende Kontrolle aufgrund der dafür erforderlichen personellen Kapazitäten nicht gewährleistet werden kann. Die vorhandenen Ressourcen würden den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhebliche Grenzen setzen. Umso stärker setzt das Amt auf Eigenverantwortung und den „gesunden Menschenverstand“ der Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere beim Schutz von Menschen, Gebäuden sowie Natur- und Küstenschutzflächen soll verantwortungsvoll mit Feuerwerk umgegangen werden.
Schon seit Jahren wirbt das Amt unter dem Motto „Silvester ist mehr als Schall und Rauch“ für einen Jahreswechsel auf Föhr und Amrum ohne Böller und Raketen. Ein freiwilliger Verzicht bleibt damit auch unabhängig von den geplanten Verbotszonen ein zentraler Appell. Bis zur Veröffentlichung der Allgemeinverfügung handelt es sich bei den angekündigten Regelungen allerdings noch um den derzeitigen Planungsstand. Welche Bereiche auf Föhr und Amrum an Silvester 2026 tatsächlich als Verbotszonen ausgewiesen werden, soll mit den Karten im Herbst verbindlich bekannt gegeben werden.
Fotos: Stefan Gaul
Geschrieben von: admin
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