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„Kein Ort für Messer“: Im Rahmen einer landesweiten Präventionsaktion kontrollierte die Polizei auf Föhr zunächst den Schulbusverkehr und anschließend Fahrgäste am Wyker Fähranleger. Bei den Kontrollen wurden weder Waffen noch Drogen gefunden.
Die Polizei hat auf Föhr Schulbusse und den Fährverkehr kontrolliert. Gesucht wurde nach Messern, Waffen, Drogen und anderen verbotenen Gegenständen. Unsere Redaktion hat die landesweite Präventionsaktion auf der Insel begleitet.
Mehrere Polizeibeamte vor der Schule, Kontrollen in Schulrucksäcken und wenige Stunden später der nächste Einsatz am Wyker Fähranleger: Auf Föhr hat die Polizei den öffentlichen Personenverkehr am Vormittag gezielt auf Messer, Waffen, Drogen und andere verbotene Gegenstände kontrolliert. Was zunächst nach einem konkreten Anlass auf der Insel aussehen konnte, war allerdings Teil einer landesweiten Präventionsaktion. Unsere Redaktion hat die Beamten gemeinsam mit der Kollegin Julia Sassenberg vom Inselboten über den Vormittag begleitet – vom morgendlichen Schulbusverkehr bis zu den ankommenden Fähren. Das Ergebnis fiel am Ende eindeutig aus: Weder bei den Schülerinnen und Schülern noch im Fährverkehr wurde etwas Verbotenes gefunden.
Hinter den Kontrollen steht die Kampagne „Kein Ort für Messer!“ und eine seit Ende 2024 geltende Landesverordnung, die das Führen von Waffen und Messern in weiten Teilen des öffentlichen Personenverkehrs in Schleswig-Holstein grundsätzlich untersagt. Auf Föhr betrifft das vor allem die Busse und den Fährverkehr. Die Aktion auf der Insel war nach Angaben der Polizei weder Folge eines Vorfalls an der Schule noch gab es einen konkreten Verdacht gegen einzelne Schülerinnen oder Schüler. Solche Kontrollen finden landesweit stichprobenartig statt und werden für die Region über die Polizeidirektion Flensburg beziehungsweise die zuständigen Reviere koordiniert. Dieses Mal war Föhr an der Reihe.
Am frühen Morgen positionierten sich mehrere Beamte im Bereich der Eilun Feer Skuul in Wyk. Der Ort war bewusst gewählt. Einerseits gehört der Schulbus zum öffentlichen Personenverkehr und fällt damit unter die entsprechenden Regelungen. Andererseits wollte die Polizei gerade junge Menschen dafür sensibilisieren, dass Gegenstände, die außerhalb eines Busses möglicherweise selbstverständlich mitgenommen werden, während einer Fahrt rechtlich problematisch sein können.
„Wir haben hier eben auch den Ort an der Schule gewählt, weil das ein sensibler Bereich ist, wo keine Waffen mitgeführt werden sollen“, erklärte der stellvertretende Dienststellenleiter der Polizeistation Wyk im Gespräch mit unserer Redaktion. Gleichzeitig gehe es darum, dass die Schüler unmittelbar erfahren, welche Regeln im öffentlichen Personenverkehr gelten.
Die Beamten verschafften sich zunächst einen Überblick und führten anschließend einzelne Stichproben durch. Dabei wurde auch in den einen oder anderen Schulrucksack geschaut. Messer, Waffen oder andere verbotene Gegenstände fanden die Polizisten nicht. Auch die Reaktion der Kinder wertete die Polizei positiv. Statt die Kontrolle ausschließlich als unangenehme Begegnung mit einer Behörde wahrzunehmen, hätten viele neugierig und aufgeschlossen reagiert. Ein gutes Verhältnis sei gerade für die Präventionsarbeit wichtig, betonte der stellvertretende Dienststellenleiter. Schließlich könne die Polizei später auch einmal auf Hinweise oder Zeugenaussagen genau dieser jungen Menschen angewiesen sein.
Doch an diesem Morgen ging es nicht ausschließlich um Messer. Die Polizei nutzte die Gelegenheit zusätzlich, um einen Blick auf die sichere Schülerbeförderung zu werfen. Kontrolliert wurde unter anderem, ob die Zahl der beförderten Kinder zur Kapazität der eingesetzten Busse passt und die Schüler sicher zur Schule gebracht werden. Auch hierbei ergaben sich nach der Kontrolle keine Auffälligkeiten.
Nach dem positiven Ergebnis an der Schule war der Einsatz noch nicht beendet. Gegen 10.20 Uhr wechselten die Beamten zum Wyker Fähranleger. Dort rückte der zweite für Föhr besonders wichtige Teil des öffentlichen Personenverkehrs in den Mittelpunkt: die Fähren. Das Polizeiteam kontrollierte sowohl den Anreise- als auch den Abreiseverkehr und nahm unter anderem Passagiere der aus Dagebüll und Amrum eintreffenden Fähren in den Blick.
Auch hier blieb die Suche ohne Fund. „Wir haben keine Waffen oder Ähnliches gefunden, keine Drogen“, lautete die Bilanz des stellvertretenden Dienststellenleiters nach Abschluss der Kontrollen. Genau das sei bei einer Präventionskontrolle ein gutes Ergebnis. Es gehe nicht darum, möglichst viele Verstöße festzustellen, sondern die Regeln ins Bewusstsein der Menschen zu rücken.
Damit endete die mehrstündige Aktion auf Föhr so, wie es sich die Beamten wünschen konnten: kein Messer, keine Waffe und keine Drogen bei den Kontrollen an diesem Vormittag.
Gerade für Föhr und Amrum ist der rechtliche Hintergrund interessant. Die schleswig-holsteinische Landesverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs gilt nicht nur in Bussen und im Schienenverkehr. Ausdrücklich einbezogen sind auch Schiffe im Fährverkehr mit den Inseln und Halligen, sofern diese nicht ausschließlich Waren transportieren. Damit gelten die Vorgaben auch für den regulären Personenverkehr von und nach Föhr und Amrum.
Grundsätzlich dürfen in diesen Verkehrsmitteln Waffen und Messer nicht geführt werden. Dabei bedeutet „Führen“ vereinfacht gesagt, dass jemand außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums die tatsächliche Gewalt über den Gegenstand ausübt. Allerdings gibt es gesetzlich festgelegte Ausnahmen, die bei der Einordnung wichtig sind. So kann beispielsweise der nicht zugriffsbereite Transport eines Messers zulässig sein. Ausnahmen bestehen außerdem unter bestimmten Voraussetzungen für berufliche Tätigkeiten sowie für Messer, die im Zusammenhang mit Jagd, Brauchtumspflege oder Sport geführt werden. Auch für bestimmte Einsatz-, Sicherheits- und Fahrpersonale enthält die Verordnung Sonderregelungen.
Wer also etwa ein Messer für einen zulässigen Zweck transportieren muss, sollte sich nicht allein an der Frage orientieren, ob es sich um ein kleines oder großes Messer handelt. Entscheidend können der Zweck und insbesondere die Art des Transports sein. Die einfache Grundregel für Fahrgäste bleibt dennoch: Ein frei zugriffsbereites Messer gehört grundsätzlich nicht in Bus oder Fähre.
Und ein Verstoß kann erheblich teurer werden, als viele vermutlich erwarten: Wer vorsätzlich oder fahrlässig verbotswidrig eine Waffe oder ein Messer führt, begeht nach der Landesverordnung eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Verbotenerweise mitgeführte Waffen und Messer können zudem eingezogen werden.
Die Kontrollen selbst hatten also ausdrücklich nichts mit einer besonderen Messer- oder Waffenlage auf Föhr zu tun. Während der Begleitung wollten unsere Redaktion und die Kollegin vom Inselboten deshalb auch wissen, welche anderen Einsatzlagen die Polizei auf der Insel im Alltag zunehmend beschäftigen. Dabei nannte der stellvertretende Dienststellenleiter vor allem Einsätze mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen sowie Personen unter Drogeneinfluss. Mit solchen Fällen habe die Polizei zunehmend zu tun. Auf einer Insel komme dabei eine zusätzliche Herausforderung hinzu: Benötigen Betroffene eine weitergehende Unterbringung oder Behandlung auf dem Festland, sind die Wege erheblich aufwendiger als für Polizeidienststellen auf dem Festland.
Krankentransport, Fährverbindung und die Begleitung einer betroffenen Person können einen Einsatz dadurch deutlich verlängern. „Von der Insel ist es natürlich schwer zu erreichen“, beschreibt der stellvertretende Dienststellenleiter die Situation. Solche Fälle würden entsprechend Ressourcen binden. Mit der Präventionsaktion gegen Messer stand dieser Aspekt nicht in Verbindung – er zeigt aber, dass sich hinter dem vergleichsweise ruhigen Polizeialltag, den die erfolgreichen Kontrollen an diesem Vormittag vermitteln könnten, ganz andere Herausforderungen verbergen.
An diesem Vormittag konnte die Wyker Polizei jedoch eine rundum positive Bilanz ziehen. Die Schulbusse waren unauffällig, bei den kontrollierten Schülerinnen und Schülern wurde nichts Verbotenes entdeckt und auch die Überprüfungen am Fähranleger blieben ohne Fund. Für die Polizei erfüllt eine solche Aktion ihren Zweck trotzdem – oder gerade deshalb. Die Kontrollen sollen sichtbar machen, dass die verschärften Regeln im öffentlichen Personenverkehr nicht nur an Bahnhöfen oder in Großstädten gelten, sondern genauso im Schulbus auf Föhr und auf der Fähre durchs Wattenmeer.
Und so blieb nach einem zunächst ungewöhnlichen Anblick vor der Eilun Feer Skuul vor allem eine gute Nachricht: Die Polizei kontrollierte an diesem Vormittag zwei zentrale Bereiche des Föhrer Personenverkehrs – und musste am Ende weder Waffen noch Messer oder Drogen aus dem Verkehr ziehen.
Fotos: Stefan Gaul
Geschrieben von: admin
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