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Puttgarden/Fehmarn (ots)
Am 03.11.2026 versuchte ein Mann unerlaubt von Dänemark über den Fährhafen Puttgarden nach Deutschland einzureisen. Er wurde nach Feststellung unmittelbar nach Schweden zurückgeschoben.
Im Rahmen der Grenzüberwachung kontrollierten Bundespolizisten am 03.11.2026 gegen 12:30 Uhr einen vom Fährschiff aus Dänemark kommenden Bus eines international verkehrenden Reiseunternehmens. Bei der Überprüfung stellen sie einen 45-jährigen syrischen Staatsangehörigen fest, der sich nur mit jeweils zeitlich abgelaufenem schwedischen Reiseausweise und schwedischem Aufenthaltstitel auswies. Folglich lag der Verdacht der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland vor. Im Rahmen der weiteren Kontrolle wurde zudem noch ein durch Zeitablauf ungültiger syrischer Reisepass sowie ein internationaler syrischer Führerschein gefunden. Letzterer konnte nach eingehender Überprüfung als Totalfälschung erkannt werden und wurde sichergestellt.
Über die Kontaktdienststelle konnte bei den schwedischen Behörden ermittelt werden, dass der Syrer in Schweden legalen Aufenthalt hat und berechtigt ist nach Schweden zurückzukehren.
Nach Buchung eines Fährtickets, wurde der Mann im Anschluss nach Lübeck-Travemünde verbracht und von dort um 22:45 Uhr über den Seeweg direkt nach Schweden zurückgeschoben.
Belegt mit einer 48-monatigen Wiedereinreisesperre kommen auf den Syrer nun auch Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz, Urkundenfälschung bzw. Verschaffens falscher amtlicher Ausweise zu.
André Fischer – Pressestelle Bundespolizeiinspektion Kiel
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