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Bad Segeberg/Leezen (ots)
In der Nacht zu Mittwoch (05. November 2026) entzog sich ein 25-jähriger Autofahrer in Bad Segeberg einer Verkehrskontrolle durch zivile Polizeikräfte. Nach einer rund zehn Kilometer langen Fahrt mit teils deutlich überhöhter Geschwindigkeit verlor der Mann in Leezen die Kontrolle über sein Fahrzeug und verursachte einen Verkehrsunfall mit erheblichem Sachschaden.
Gegen 23:55 Uhr beabsichtigten zivile Einsatzkräfte des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Bad Segeberg, in der Ziegelstraße einen Audi einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Grund hierfür war, dass die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichen auf einen Pkw der Marke Mercedes zugelassen waren.
Der Fahrzeugführer missachtete jedoch die Anhaltesignale der Polizei und setzte seine Fahrt mit teilweise deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf der Bundesstraße 432 in Richtung Hamburger Straße fort. Dabei kam er zwischenzeitlich von der Fahrbahn ab und beschädigte vermutlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit eine angrenzende Hecke.
Ungeachtet dessen setzte der Fahrer seine Fahrt über die Hamburger Straße in Richtung Leezen fort. Dabei erreichte er nach bisherigen Erkenntnissen teilweise Geschwindigkeiten von mehr als 150 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften.
In Leezen verlor der Audifahrer schließlich in einer Linkskurve mutmaßlich aufgrund der nicht angepassten Geschwindigkeit die Kontrolle über seinen Audi. In der Folge kollidierte das Fahrzeug mit vier am Straßenrand abgestellten Pkw, einem Verkehrsschild sowie einem Findling. Durch den Unfall entstand erheblicher Sachschaden. Der Unfallverursacher erlitt hierbei leichte Verletzungen.
Bei der anschließenden Kontrolle des 25-jährigen russischen Staatsangehörigen stellten die Einsatzkräfte mehrere weitere Verstöße fest. Der Mann verfügte über keine gültige Fahrerlaubnis. Zudem bestand für den Audi kein Versicherungsschutz. Die angebrachten Kennzeichen waren offenbar missbräuchlich verwendet worden. Einen Eigentumsnachweis für das Fahrzeug konnte der 25-jährige Hamburger ebenfalls nicht vorlegen. Darüber hinaus fanden die Beamten Betäubungsmittel bei ihm.
Die Polizei leitete mehrere Strafverfahren ein. Dem Beschuldigten werden unter anderem die Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, die Gefährdung des Straßenverkehrs, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Betäubungsmittelgesetz, Urkundenfälschung sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort vorgeworfen.
Das Fahrzeug wurde zur Klärung der Eigentumsverhältnisse sichergestellt. Die aufgefundenen Betäubungsmittel beschlagnahmten die Beamten.
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Geschrieben von: admin
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