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Im Prozess um den Tod eines Säuglings vor dem Landgericht Itzehoe hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haftstrafen für die Eltern gefordert. Foto: Marcus Brandt/dpa
Itzehoe (dpa/lno) – Im Prozess um den Tod eines Säuglings vor dem Landgericht Itzehoe hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für die Eltern gefordert. Ihnen wird Mord in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Die Nebenklage schloss sich dem Antrag an.
Der Verteidiger des angeklagten Vaters beantragte in seinem Plädoyer fünf Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung, die Verteidigerin der angeklagten Mutter viereinhalb Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung.
Den Eltern aus Brunsbüttel wird in dem Prozess vorgeworfen, dass sie ihr vier Monate altes Baby haben verhungern lassen. Die Anklage wirft ihnen vor, das Kind nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt zu haben. Dies soll über einen Zeitraum von etwa einem Monat zu erheblichem Leiden des Babys und zum Tod geführt haben. Wegen der langen Qualen ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllt.
Die angeklagten Eltern hatten vor Gericht von Überforderung, Erinnerungslücken und verpassten Kinderarztterminen gesprochen. Sie haben zwei weitere Kinder: Zwillinge im Alter von drei Jahren.
Das Urteil soll nach Angaben einer Sprecherin des Landgerichts am 21. Juli (9:30 Uhr) verkündet werden.
Geschrieben von: admin
Kinder Prozess (Gericht) Schleswig-Holstein
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