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Wohnraum gesucht: Das Amt Föhr-Amrum bittet Vermieter und Eigentümer um Unterstützung bei der Unterbringung von Schutzsuchenden.
Das Amt Föhr-Amrum sucht geeigneten Wohnraum für Schutzsuchende, insbesondere für Geflüchtete aus der Ukraine. Neben Wohnungen und Häusern kommen auch Appartements, möblierte Zimmer und zeitlich begrenzte Unterkünfte auf Föhr und Amrum infrage.
Bezahlbarer und dauerhaft verfügbarer Wohnraum ist auf Föhr und Amrum ohnehin knapp. Gleichzeitig müssen auch Menschen, die auf den Inseln Schutz suchen, angemessen untergebracht werden. Das Amt Föhr-Amrum richtet deshalb aktuell einen Aufruf an Vermieterinnen und Vermieter sowie Eigentümer. Gesucht werden geeignete Unterkünfte für Schutzsuchende, insbesondere für Geflüchtete aus der Ukraine. Dabei muss es nicht zwangsläufig eine klassische Mietwohnung sein – auch Häuser, Appartements, möblierte Zimmer und zeitlich begrenzte Unterkünfte können helfen. Ziel sei es, den Betroffenen möglichst zeitnah eine sichere, menschenwürdige und klar geregelte Unterbringung zu ermöglichen, damit sie an einem ruhigen und stabilen Ort ankommen können. Die Suche erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Amtes Föhr-Amrum.
Gefragt sind grundsätzlich wohnliche, sichere und beheizbare Unterkünfte. Infrage kommen Wohnungen und Häuser ebenso wie Appartements, möblierte Zimmer oder geeignete Notquartiere. Wichtig ist, dass ein eigener Zugang oder zumindest ein klar abgetrennter Bereich vorhanden ist. Barrierearme Angebote werden bevorzugt. Bei der Dauer zeigt sich das Amt flexibel. Besonders gefragt sind langfristig verfügbare Unterkünfte, ausdrücklich können aber auch zeitlich begrenzte Angebote gemeldet werden. Diese könnten beispielsweise genutzt werden, bis eine Neuverteilung erfolgt oder eine dauerhafte Wohnlösung gefunden wurde. Auch die Lage der Unterkunft spielt eine Rolle. Nach Möglichkeit sollte eine gute Anbindung an Verkehrsmöglichkeiten bestehen. Schulen, Gesundheitsversorgung, soziale Dienste oder Arbeitsmöglichkeiten sollten möglichst gut erreichbar sein.
Zur Grundausstattung gehören unter anderem Bett und Matratze, eine Grundküche und ein Sanitärbereich. Außerdem müssen eine funktionierende Heizungs- und Wasserversorgung sowie Rauchmelder vorhanden sein. Ein Internetzugang ist nach Möglichkeit ebenfalls erwünscht. Neben diesen praktischen Voraussetzungen legt das Amt besonderen Wert auf Privatsphäre und Würde. Getrennte Räume, eine angemessene Privatsphäre und eine respektvolle Wohnatmosphäre sollen gewährleistet sein. Gleichzeitig müssen alle relevanten gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Vermietung soll fair, transparent und rechtssicher abgewickelt werden. Das Amt bietet nach eigenen Angaben Unterstützung unter anderem bei Meldung und Registrierung sowie beim Zugang zur Grundversorgung, Gesundheitsversorgung und Sprachförderung.
Wer Wohnraum anbieten möchte, muss über die entsprechenden Eigentums- oder Nutzungsrechte verfügen. Außerdem wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern und Hilfsorganisationen vorausgesetzt. Soweit erforderlich, sollen Vermieter außerdem bei notwendiger Infrastruktur und Betreuung mitwirken. Besondere Bedürfnisse von Schutzsuchenden – beispielsweise familiäre Voraussetzungen, Sprache oder Sicherheitsaspekte – sollen ebenfalls berücksichtigt werden.
Wer auf Föhr oder Amrum geeigneten Wohnraum anbieten kann, sollte dem Amt zunächst eine kurze Beschreibung der Unterkunft schicken. Benötigt werden die Adresse, Größe und Anzahl der Zimmer sowie Angaben zur Ausstattung und Barrierefreiheit. Außerdem sollen Miet- beziehungsweise Monatsmiete, Nebenkosten und die Verfügbarkeit genannt werden. Hinzu kommen Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen. Das Amt bittet außerdem darum mitzuteilen, wie viele Personen untergebracht werden können, wie lange die Unterkunft maximal zur Verfügung steht und welche Vermietungsbedingungen gelten.
Ansprechpartner ist die Leitung des Ordnungsamtes Föhr-Amrum unter Telefon 04681 5004 849 oder per E-Mail an d.*******@***fa.de.
Die im Rahmen der Abfrage übermittelten Daten sollen nach Angaben des Amtes ausschließlich zur Koordination von Unterkünften für schutzsuchende Personen verwendet werden. Eine Weitergabe erfolge nur an autorisierte Stellen im Rahmen des Verfahrens und mit Einwilligung der betroffenen Vermieterinnen und Vermieter. Mit dem Aufruf hofft das Amt nun auf Unterstützung aus der Bevölkerung. Gerade auf Föhr und Amrum, wo geeigneter Wohnraum ohnehin knapp ist, kann auch eine zeitlich begrenzte Unterkunft dazu beitragen, Schutzsuchenden zunächst einen sicheren und menschenwürdigen Ort zum Leben zu geben.
Symbolbild: Inselradio Föhr/Ki-generiert
Geschrieben von: admin
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