Inselradio Föhr Friesische Karibik für die Ohren
Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein erneut aus. Ab Mittwoch, 28. Oktober, gilt auf Föhr, Amrum und allen nordfriesischen Halligen eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Mit den neuen Schutzmaßnahmen soll eine weitere Ausbreitung der Tierseuche verhindert werden. Symbolbild: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein erneut aus. In der vergangenen Woche wurden im Kreis Nordfriesland Infektionen bei mehreren Wildvögeln sowie in einer privaten Geflügelhaltung festgestellt. Am Wochenende kamen weitere Ausbrüche in den Kreisen Segeberg und Schleswig-Flensburg hinzu. Gleichzeitig ist die Zahl der gefundenen toten Wildvögel mit der Rückkehr der Zugvögel deutlich gestiegen.
Das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland reagiert deshalb mit einer umfassenden Aufstallungspflicht. Ab dem 28. Oktober 2026 gilt diese auf sämtlichen nordfriesischen Inseln und Halligen. Betroffen sind damit auch Föhr und Amrum. Die Anordnung umfasst gehaltene Hühner, Gänse, Enten und Truthühner – unabhängig davon, wie viele Tiere ein Betrieb oder eine private Haltung umfasst.
Auf dem nordfriesischen Festland gilt die Stallpflicht außerdem entlang der Küsten und im Umkreis von drei Kilometern um größere Gewässer. Im übrigen Kreisgebiet müssen Geflügelhalter ihre Tiere aufstallen, wenn sie mehr als 50 Tiere halten.
Wie ernst die Lage ist, zeigt ein Ausbruch in einer privaten Hühnerhaltung auf einer nordfriesischen Hallig. Dort hatte ein Tierhalter eine ungewöhnlich hohe Sterblichkeit gemeldet. Noch bevor die Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, waren sämtliche 22 Hühner verendet. Aufgrund der Haltungsform verzichtete das Veterinäramt in diesem Fall auf die Einrichtung zusätzlicher Restriktionszonen.
Auch im Kreis Schleswig-Flensburg hat die Tierseuche schwerwiegende Folgen. In einer Geflügelhaltung in Wanderup wurde das Virus nachgewiesen. Mehr als 1000 Gänse mussten daraufhin getötet werden. Rund um den betroffenen Betrieb wurden eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine daran anschließende Überwachungszone eingerichtet.
Da diese Überwachungszone teilweise bis nach Nordfriesland reicht, hat das Husumer Veterinäramt am 27. Oktober zusätzliche Beschränkungen für Teile der Ämter Viöl und Mittleres Nordfriesland angeordnet.
Mit der Aufstallungspflicht soll verhindert werden, dass gehaltene Tiere mit infizierten Wildvögeln oder deren Ausscheidungen in Kontakt kommen. Das Veterinäramt fordert alle Geflügelhalter auf, ihre Schutz- und Hygienemaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Besonders wichtig sind die Reinigung und Desinfektion von Stallbereichen, die Vermeidung von Kontakten zu Wildvögeln und der Schutz von Futter und Wasser vor Verunreinigungen. Auch kleine private Geflügelhaltungen auf Föhr und Amrum müssen die neuen Vorgaben beachten.
In begründeten Fällen können Ausnahmen von der Aufstallungspflicht beantragt werden. Entsprechende Anträge sind schriftlich per E-Mail an das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland zu richten.
Die Allgemeinverfügungen mit den genauen Regelungen und zoombaren Karten der betroffenen Gebiete veröffentlicht der Kreis auf seiner Internetseite.
Offizielle Bekanntmachungen des Kreises Nordfriesland:
www.nordfriesland.de/Bekanntmachungen
Die Geflügelpest, auch aviäre Influenza genannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Vögeln. Besonders Hühner und Puten können schwer erkranken. Bei hochpathogenen Virusvarianten sind sehr hohe Sterblichkeitsraten möglich.
Für die allgemeine Bevölkerung wird das Risiko einer Infektion nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts als gering eingestuft. In Deutschland wurde bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt. Ein erhöhtes Risiko besteht insbesondere für Personen, die beruflich engen Kontakt zu infiziertem Geflügel haben.
Trotzdem sollten tote oder auffällig geschwächte Wildvögel keinesfalls angefasst werden. Das gilt insbesondere für Wasser- und Greifvögel. Entsprechende Funde sollten dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Hunde sind von lebenden und toten Wildvögeln fernzuhalten.
Bereits in den vergangenen Jahren kam es in Schleswig-Holstein wiederholt zu Ausbrüchen. Auch Geflügelhaltungen auf Föhr und Sylt waren im Oktober 2025 betroffen. Immer wieder wurden zudem infizierte Wildvögel gefunden.
Die aktuellen Nachweise zeigen, dass die Tierseuche erneut eine erhebliche Herausforderung für Geflügelhalter darstellt. Mit der jetzt angeordneten Stallpflicht will der Kreis Nordfriesland das Risiko weiterer Infektionen möglichst frühzeitig begrenzen.

Reporter & Redaktion | Inselradio Föhr
Stefan Gaul berichtet für Inselradio Föhr und in Kooperation als freier Mitarbeiter für den Insel-Boten über das Leben auf der Insel. Ob aktuelle Ereignisse, Veranstaltungen, Interviews oder Fotoreportagen – er ist dort unterwegs, wo Geschichten entstehen. Mit einem Gespür für Menschen und besondere Momente macht er das Inselleben in seinen Beiträgen erlebbar.
Geschrieben von: admin
Amrum Aufstallungspflicht Föhr Friedrich-Loeffler-Institut Geflügelhaltung Geflügelpest Geflügelpest 2026 Geflügelpest Schleswig-Holstein Halligen Nordfriesland Schleswig-Flensburg Stallpflicht Tierseuche Veterinäramt Nordfriesland Vogelgrippe Wanderup Wildvögel
Ob Hammer oder Papier, Werkstatt oder Büro – wir begleiten euch mit guter Musik durch den Arbeitstag und schaffen kleine Urlaubsinseln für die Ohren.
close
Beitrags-Kommentare (0)