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Urteil wegen Beleidigung – Geldstrafe für Christian B.

todayOktober 13, 2026 3

Hintergrund
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Oldenburg (dpa) – Christian B. hat einen Gefängnismitarbeiter beleidigt und soll deshalb eine Geldstrafe zahlen. Das Landgericht Oldenburg verurteilte ihn zu 150 Tagessätzen zu je 20 Euro wegen Beleidigung, außerdem soll er die Kosten des Verfahrens tragen. «Es geht um eine Beleidigung, nicht mehr und nicht weniger», sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte hatte die Tat zu Beginn der Berufungsverhandlung gestanden und sich entschuldigt.

Überraschendes Geständnis: «Das tut mir im Nachhinein sehr leid»

Der Vorfall liegt schon eine Weile zurück: Im Oktober 2023 saß Christian B. in Oldenburg im Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, damals einen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt beleidigt zu haben. Der Angeklagte erinnerte sich zunächst anders. In einem ersten Prozess hatte ihn das Amtsgericht Oldenburg zu sechs Wochen Freiheitsstrafe verurteilt, das wollten weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung akzeptieren.

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Im Berufungsverfahren legte Christian B. nun ein überraschendes Geständnis ab. «Ich habe den JVA-Beamten mit dem Wort „Hurensohn“ beleidigt», erklärte Verteidiger Friedrich Fülscher im Namen des Angeklagten. «Das tut mir im Nachhinein sehr leid.» Er habe damals unter den Bedingungen der Isolationshaft und unter Schmerzen gelitten. Das Gericht legte ihm die Erklärung zugute – und entschied sich für eine mildere Strafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Christian B. bleibt damit ein freier Mann. Er lebt nach Angaben seines Verteidigers momentan in einem Container auf einem Grundstück der Stadt Kiel und wird rund um die Uhr von Polizisten observiert. Er steht weiter unter Verdacht, die vermisste Madeleine McCann getötet zu haben. Angeklagt ist er in diesem Fall bislang nicht, es gilt die Unschuldsvermutung.

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