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Das Präsidium der Synode der Nordkirche steht auf dem Podium. (Archivbild) Foto: Christian Risch/dpa
Lübeck-Travemünde (dpa) – Die Nordkirche hat bei ihrer Landessynode in Lübeck-Travemünde beraten, für welche Tätigkeiten eine Kirchenmitgliedschaft unbedingt erforderlich ist. Für Bereiche von besonderer Bedeutung wie Verkündigung, Seelsorge, kirchlicher Unterricht sowie A-Kirchenmusik (Master) und B-Kirchenmusik (Bachelor) soll sie zwingend bleiben, wie die Kirche nach der ersten Lesung eines entsprechenden Kirchengesetzes mitteilte.
Für Dienststellenleitungen, Küsterdienste oder Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung für das evangelische Profil gilt sie künftig als Soll-Vorschrift. Pauschale Ausschlussgründe sollen entfallen. Entscheidend sei stets der konkrete Einzelfall, hieß es. Über das Erste Kirchengesetz zur Änderung des Mitarbeitsanforderungsgesetzes stimmt die Synode am Samstag in zweiter Lesung ab.
Die Nordkirche verwies auf das Bundesverfassungsgericht, das die Geltung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts ausdrücklich bestätigt habe. Darauf aufbauend habe das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass die Anforderungen an die Kirchenmitgliedschaft künftig nach Art der Tätigkeit und den Umständen ihrer Ausübung zu differenzieren seien.
Die aktuelle Reform schaffe nach Angaben der Nordkirche eine rechtssichere, differenzierte und praxistaugliche Grundlage für die Mitarbeit in der Kirche und ihren Diakonien. Ende 2025 hatte die Nordkirche vor dem Hintergrund rückläufiger Zahlen noch 1,58 Millionen Mitglieder – davon im Schleswig-Holstein gut 780.000, im Sprengel Hamburg und Lübeck gut 600.000 und im Sprengel Mecklenburg und Pommern 194.000.
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