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Feuerwerk zum Jahreswechsel: Auf Föhr und Amrum gelten zu Silvester 2026/2027 weitreichende Verbote. Besonders rund um reetgedeckte Häuser und andere brandgefährdete Gebäude müssen 300 Meter Abstand eingehalten werden. Foto: Stefan Gaul
Wer den Jahreswechsel auf Föhr oder Amrum mit Raketen und Böllern feiern möchte, muss sich auf deutliche Einschränkungen einstellen. Das Amt Föhr-Amrum hat für Silvester 2026/2027 ein Feuerwerksverbot rund um besonders brandgefährdete Gebäude und Anlagen angeordnet. Hinzu kommen weitere gesetzliche Verbote. Auch der Einzelhandel setzt ein Zeichen: Auf beiden Inseln soll künftig kein Silvesterfeuerwerk mehr verkauft werden.
Bunte Raketen über der Nordsee, knallende Böller in den Straßen und ein Feuerwerk zum Jahreswechsel: Was für manche zu Silvester dazugehört, birgt auf Föhr und Amrum besondere Risiken. Reetgedeckte Häuser, historische Gebäude und empfindliche Naturräume machen den Umgang mit Feuerwerkskörpern auf den Inseln zu einer Herausforderung. Das Amt Föhr-Amrum hat deshalb für den bevorstehenden Jahreswechsel klare Regeln festgelegt.
Mit einer Allgemeinverfügung wird das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 vom 31. Dezember 2026 bis einschließlich 1. Januar 2027 in bestimmten Bereichen untersagt. Betroffen sind vor allem Gebiete rund um besonders brandempfindliche Gebäude und Anlagen.
Im Mittelpunkt der Regelung steht ein Sicherheitsabstand von 300 Metern. Innerhalb dieses Umkreises dürfen keine Feuerwerkskörper der Kategorie F2 gezündet werden, wenn sich dort besonders brandgefährdete Gebäude oder Anlagen befinden.
Dazu gehören insbesondere reetgedeckte Häuser und andere leicht entzündliche Dachkonstruktionen. Auch bestimmte Holz- und Fachwerkgebäude, landwirtschaftliche Lager- und Wirtschaftsgebäude, Lagerstätten für brennbare Materialien sowie Tank- und Brennstofflager fallen unter die Regelung.
Darüber hinaus sind unter anderem Marinas (auch Yachthafen oder Sportboothafen genannt), Bootshäuser, Seebrücken, Bootsanleger sowie bestimmte soziale Einrichtungen und historische beziehungsweise denkmalgeschützte Gebäude betroffen.
Die Regelung hat auf Föhr und Amrum besondere Bedeutung. Gerade in den Inseldörfern stehen zahlreiche reetgedeckte Häuser dicht beieinander. Wer Feuerwerk abbrennen möchte, muss deshalb prüfen, ob sich der gewünschte Standort innerhalb einer solchen Verbotszone befindet.
Neben den neu festgelegten Sicherheitsabständen gelten weitere gesetzliche und örtliche Einschränkungen. So ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen grundsätzlich untersagt.
Auch der Natur- und Artenschutz setzt Grenzen. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten ist die Störung wildlebender Tiere durch Lärm verboten. Das betrifft geschützte Bereiche auf Föhr ebenso wie die entsprechenden Gebiete auf Amrum. Eine zusätzliche Besonderheit gibt es in Wyk: Am Badestrand der Stadt gilt bereits ganzjährig ein Feuerwerksverbot. Diese Regelung besteht unabhängig von der aktuellen Allgemeinverfügung und gilt damit auch an Silvester.
Das Amt hat eine Übersichtskarte veröffentlicht, auf der brandempfindliche Objekte und Naturschutzgebiete auf beiden Inseln dargestellt sind. Sie soll bei der Orientierung helfen.
Hinter den Einschränkungen steht vor allem der Brandschutz. Reetdächer und andere leicht entzündliche Gebäudeteile können durch fehlgeleitete Raketen oder brennende Feuerwerksreste schnell in Brand geraten. Hinzu kommen die besonderen Bedingungen auf den Inseln. Gerade zum Jahreswechsel können hohe Windgeschwindigkeiten die Ausbreitung eines Feuers begünstigen und die Löscharbeiten erschweren.
Bei größeren Bränden sind die Einsatzmöglichkeiten zudem begrenzt. Zusätzliche Feuerwehrkräfte vom Festland können nicht jederzeit kurzfristig nach Föhr oder Amrum gebracht werden. Auch dieser Umstand wurde bei der Festlegung des 300-Meter-Sicherheitsabstands berücksichtigt.
Über die behördlichen Verbote hinaus gibt es eine weitere Entscheidung mit Signalwirkung. Nach Angaben des Amtes haben sich sämtliche infrage kommenden Einzelhändler auf Föhr und Amrum darauf verständigt, künftig keine pyrotechnischen Silvesterartikel mehr anzubieten. Auf Amrum besteht diese Praxis bereits seit mehreren Jahren. Nun soll der Verzicht auch auf Föhr einheitlich umgesetzt werden.
Der Einzelhandel versteht die Entscheidung als Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum Schutz der Umwelt und der Tiere. Ein generelles Verbot des Besitzes von Feuerwerkskörpern ist damit allerdings nicht verbunden. Entscheidend bleibt, wo und unter welchen Bedingungen sie gezündet werden dürfen. Auch bei der Anreise ist Vorsicht geboten: Das Amt verweist ausdrücklich auf die Beförderungsbedingungen der Wyker Dampfschiffs-Reederei. Danach ist die Mitnahme explosiver Gegenstände auf den Fähren der W.D.R. ausgeschlossen.
Mit den Einschränkungen möchte das Amt Föhr-Amrum Menschen, Gebäude und die empfindliche Natur der Inseln schützen. Zugleich richtet die Verwaltung einen ausdrücklichen Appell an Einheimische und Urlaubsgäste, zum Jahreswechsel freiwillig vollständig auf Feuerwerkskörper zu verzichten. Damit geht die Botschaft über die gesetzlichen Verbote hinaus: Silvester soll auf Föhr und Amrum möglichst ohne vermeidbare Brandgefahren, Lärm und Belastungen für Tiere und Umwelt gefeiert werden.
Wer dennoch Feuerwerk plant, sollte sich rechtzeitig über die geltenden Verbotszonen informieren. Denn auch außerhalb der besonders gekennzeichneten Bereiche können weitere gesetzliche Einschränkungen gelten.

Reporter & Redaktion | Inselradio Föhr
Stefan Gaul berichtet für Inselradio Föhr und in Kooperation als freier Mitarbeiter für den Insel-Boten über das Leben auf der Insel. Ob aktuelle Ereignisse, Veranstaltungen, Interviews oder Fotoreportagen – er ist dort unterwegs, wo Geschichten entstehen. Mit einem Gespür für Menschen und besondere Momente macht er das Inselleben in seinen Beiträgen erlebbar.
Geschrieben von: admin
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