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Fegebank unterstützt Vorstoß für AfD-Verbot

todaySeptember 2, 2026 4

Hintergrund
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Hamburg/Berlin (dpa) – Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank hat sich hinter Forderungen nach einem AfD-Verbotsverfahren gestellt. «Wir sollten das Verbotsverfahren jetzt in einer Bund-Ländergruppe vorbereiten und auf den Weg bringen», sagte die Grünen-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. An diesem Sonntag wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Umfragen sehen die dort vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte AfD deutlich vor den anderen Parteien.

Fegebank folgt Pistorius und Özdemir

Zuvor hatten Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) in einem Gastbeitrag für die «Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung» geschrieben: «Wir plädieren aufgrund unserer persönlichen Überzeugung noch einmal eindringlich für eine baldmöglichste Einleitung eines Verbotsverfahrens, mit einem Fokus auf die eindeutig völkischen Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.»

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Ein Parteiverbotsverfahren sei eines der schärfsten Schwerter der wehrhaften Demokratie, sagte Fegebank. Dieses Instrument einzusetzen sei zu Recht an hohe Auflagen geknüpft, politisch wie rechtlich. «Aber wenn wir es mit der Verteidigung unserer Demokratie ernst meinen, müssen wir sogar diesen Weg gehen, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind und unsere Demokratie bedroht ist.» Genau wie Pistorius und Özdemir glaube sie: «Wir sind jetzt an diesem Punkt.»

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Thüringens Innenminister auch dafür 

Zuvor hatte sich auch schon Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hinter die Forderung nach einem AfD-Verbotsverfahren zumindest gegen die besonders radikalen Landesverbände gestellt. Die SPD-Vorsitzende Bärbel Bas sprach sich dafür aus, die Prüfung eines Verbotsverfahrens voranzubringen. «Das Grundgesetz gibt uns diese Option zum Schutz», sagte die Bundesarbeitsministerin der Funke Mediengruppe. «Deshalb müssen wir prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegen die AfD erfüllt sind.»

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