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Die Initiative «Hamburg testet Grundeinkommen» beschäftigt schon zum zweiten Mal das Hamburgische Verfassungsgericht. (Archivbild) Foto: Christian Charisius/dpa
Hamburg (dpa/lno) – Das Hamburgische Verfassungsgericht entscheidet heute (10.00 Uhr) über eine mögliche Wiederholung des 2025 deutlich verloren gegangenen Volksentscheids zu einem bedingungslosen Grundeinkommen. Eine Neuauflage beantragt haben dies die Initiatoren des Volksentscheids. Sie sowie Vertreter von Senat und Bürgerschaft hatten sich deshalb bereits Anfang September vor dem Verfassungsgericht unter dem Vorsitz von Birgit Voßkühler zu einer mündlichen Verhandlung getroffen.
Die Initiatoren wollten in dem ersten staatlichen Modellversuch 2.000 repräsentativ ausgewählte Hamburgerinnen und Hamburger drei Jahre lang mit einem Grundeinkommen ausstatten. 2025 wären dies monatlich 1.346 Euro zuzüglich Krankenversicherung gewesen. Eigene Einkommen würden jedoch angerechnet. In einem wissenschaftlichen Verfahren wollte die Initiative zudem herausfinden, ob das Grundeinkommen funktionieren kann.
Den Volksentscheid am 12. Oktober vergangenen Jahres verloren die Initiatoren jedoch deutlich. 62,7 Prozent der Bürgerinnen und Bürger stimmten gegen die Vorlage der Initiative, nur 37,3 Prozent votierten dafür. Konkret entschieden sich nur 212.680 Hamburgerinnen und Hamburger für den Volksentscheid, aber 357.619 dagegen. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 43,7 Prozent.
Es war bereits der zweite Anlauf der Initiative. Anfang 2020 hatten die Initiatoren schon einmal die notwendige Zahl von 10.000 gültigen Unterschriften für eine Volksinitiative zusammenbekommen. Das danach vorgesehene Volksbegehren war jedoch im Sommer 2023 auf Antrag des rot-grünen Senats vom Hamburgischen Verfassungsgericht gestoppt worden – eben jenem Gericht, das nun erneut entscheiden muss.
Sie bemängeln drei Dinge: Erstens seien die Abstimmungsunterlagen verschickt worden, bevor die begleitende Plakatkampagne überhaupt antragsfrei habe gestartet werden dürfen, zweitens habe vor allem Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) das für Regierungsmitglieder geltende Neutralitätsverbot verletzt, indem er sich mehrfach gegen den Volksentscheid «Hamburg testet Grundeinkommen» geäußert habe. Und drittens hätten die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen in ihrer den Abstimmungsunterlagen beigefügten Stellungnahme die Unwahrheit behauptet.
Aus Sicht der Initiatoren ist das Versenden von mindestens einem Teil der Briefwahlunterlagen acht Tage vor Beginn des Plakatierens ein Verfahrensfehler. Das verstoße gegen das Demokratieprinzip in
Verbindung mit der grundgesetzlich geschützten Informationsfreiheit – was der als Senatsvertreter geladene Chef der Hamburger Senatskanzlei, Jan Pörksen, in der mündlichen Verhandlung jedoch zurückwies.
Das Gesetz mache keine Vorgaben zum Versandzeitpunkt, erklärte er. Außerdem enthielten die Abstimmungsunterlagen bereits alle für eine Entscheidung notwendigen Informationen – nämlich den zu entscheidenden Gesetzestext «zur Durchführung eines Grundeinkommen-Modellversuchs im Land Hamburg» sowie Stellungnahmen der Initiatoren und der Bürgerschaftsfraktionen, die sich mit Ausnahme der Linken sämtlich gegen das Projekt ausgesprochen hatten.
Finanzsenator Dressel, aber auch andere Regierungsmitglieder hatten sich teils mehrfach gegen die Ziele des Volksentscheids ausgesprochen. Allerdings taten sie das nach eigenen Angaben nicht in ihrer Funktion als Senatorinnen und Senatoren, sondern ausdrücklich als SPD-Mitglieder. Aus Sicht der Initiatoren haben sie damit aber dennoch das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot überschritten, da jede ihrer Äußerungen von der Bevölkerung automatisch dem breitenwirksamen Regierungsamt und nicht ihrer Parteimitgliedschaft zugeordnet werde. Sie hätten sich mithin gar nicht äußern dürfen, da der Senat – anders als die Bürgerschaft – in dem Verfahren eine Art Schiedsrichter sei, der nur für die Organisation des Volksentscheids zuständig sei.
Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen hatten in ihrer Stellungnahme zur Abstimmung unter anderem erklärt, dass das Projekt «mindestens 46 Millionen Euro» kosten werde. Die Initiatoren sagen dagegen, dass das die Höchstsumme sei und die tatsächlichen Kosten wohl deutlich geringer, etwa 36 Millionen Euro ausfallen würden. Das sei in dem Gesetzentwurf auch dargestellt.
Staatsrat Pörksen verwies in der Anhörung ebenfalls auf den Gesetzentwurf, interpretierte ihn aber anders. Denn dem Entwurf zufolge dürfen die Kosten 0,227 Prozent des Gesamthaushalts der Stadt nicht überschreiten. Hätte das Projekt in diesem Jahr begonnen, lägen die Kosten zwar bei rund 46 Millionen Euro. Startete das Grundeinkommen aber erst 2027, wären es wegen des größeren Haushaltsvolumens rechnerisch bereits etwa 50 Millionen Euro, was das Wort «mindestens» rechtfertige. Auch für Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit ist diese politische Zuspitzung zulässig: «Da ist der Meinungskampf nicht aus dem Ruder gelaufen.»
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