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Vor der Bundestagsanhörung zur Notfallreform machen Rettungsdienste, Feuerwehren und Luftrettungsorganisationen gemeinsam Druck: Sie fordern eine gesicherte Finanzierung und echte Mitsprache bei zukünftigen Standards.
Vor der Bundestagsanhörung zur Notfallreform fordern große Rettungs- und Hilfsorganisationen Änderungen am Gesetzentwurf. Sie warnen vor einer unzureichenden Finanzierung des Rettungsdienstes und verlangen stimmberechtigte Sitze bei wichtigen Entscheidungen.
Sie sind rund um die Uhr einsatzbereit, müssen Personal, Fahrzeuge und medizinische Technik vorhalten – unabhängig davon, ob in einer Stunde zehn Notrufe eingehen oder kein einziger. Genau diese besondere Struktur des Rettungsdienstes müsse bei der geplanten Reform der Notfallversorgung berücksichtigt werden, fordern führende Hilfsorganisationen, Feuerwehren und Luftrettungsorganisationen gemeinsam. Unmittelbar vor der Anhörung im Deutschen Bundestag am Mittwoch, 9. September, wenden sie sich deshalb mit zwei zentralen Forderungen an die Bundespolitik: Der Rettungsdienst brauche eine dauerhaft verlässliche Finanzierung – und diejenigen, die die Notfallrettung praktisch sicherstellen, müssten bei zukünftigen Entscheidungen auch tatsächlich mitentscheiden dürfen.
Hinter der gemeinsamen Forderung stehen ADAC Luftrettung, Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutscher Feuerwehrverband (DFV) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), DRF Luftrettung, Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) einschließlich Johanniter Luftrettung sowie der Malteser Hilfsdienst (MHD). Die geplante Reform lehnen sie keineswegs grundsätzlich ab. Im Gegenteil: Eine bessere Vernetzung der Notfallversorgung und einheitliche Qualitätsstandards werden ausdrücklich begrüßt. Nach Ansicht der Organisationen kommt es nun aber entscheidend darauf an, wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen ausgestaltet werden.
Einer der entscheidenden Punkte ist die Finanzierung. Anders als bei vielen anderen Leistungen lassen sich die Kosten des Rettungsdienstes nicht allein daran messen, wie viele Patienten tatsächlich transportiert oder versorgt werden. Rettungswagen, Rettungswachen, Leitstellen und Personal müssen auch dann verfügbar sein, wenn gerade kein Einsatz stattfindet. Kommt der Notruf, muss die Hilfe trotzdem innerhalb kürzester Zeit anlaufen können. Gleichzeitig treffen die Organisationen steigende Kosten in Bereichen, die sie selbst nur begrenzt beeinflussen können. Dazu zählen Tarif- und Personalkosten, der zunehmende Fachkräftemangel sowie höhere Ausgaben für Rettungsfahrzeuge, Medizintechnik und technische Ausstattung. Hinzu kommen wachsende Anforderungen an Sicherheit und Qualität.
Die beteiligten Organisationen unterstützen deshalb zwar ausdrücklich das Ziel, die verschiedenen Bereiche der Notfallversorgung künftig besser und effizienter miteinander zu verzahnen. Sie warnen aber davor, Effizienz automatisch mit Einsparungen gleichzusetzen. Wenn notwendige Personal-, Betriebs-, Ausbildungs-, Investitions- und Vorhaltekosten nicht ausreichend refinanziert würden, könnten darunter langfristig Verfügbarkeit, Qualität und die Weiterentwicklung des Rettungsdienstes leiden. Ihre Forderung an den Gesetzgeber ist deshalb eindeutig: Die Finanzierung müsse die besonderen Bedingungen der Notfallrettung berücksichtigen. Eine starre Deckelung der Vergütung lehnen die Organisationen ab.
Der zweite große Streitpunkt betrifft die Mitsprache. Im Zuge der Reform soll mit einem Fachgremium medizinische Notfallrettung erstmals ein bundesweites Gremium entstehen, das unter anderem Rahmenempfehlungen für die Notfallrettung entwickeln soll. Die Idee einer stärkeren bundesweiten Abstimmung und gemeinsamer Qualitätsstandards findet bei den beteiligten Organisationen grundsätzlich Unterstützung. Entscheidend sei allerdings, wer in diesem Gremium nicht nur gehört wird, sondern tatsächlich stimmberechtigt mit am Tisch sitzt.
Genau hier sehen die Hilfsorganisationen, Feuerwehren und Luftrettungsorganisationen Nachbesserungsbedarf. Nach ihren Angaben stellen die anerkannten Hilfsorganisationen, die beauftragten Luftrettungsorganisationen und die Feuerwehren gemeinsam nahezu die gesamte medizinische Notfallrettung in Deutschland sicher. Aus ihrer Sicht wäre es deshalb nicht ausreichend, ihre Vertreter bei der Entwicklung zukünftiger Standards lediglich anzuhören. Sie verlangen eigene stimmberechtigte Sitze. Dahinter steht ein einfacher Grundgedanke: Wer neue Vorgaben für den Rettungsdienst entwickelt, müsse die Erfahrung derjenigen einbeziehen, die diese Vorgaben anschließend täglich in Rettungswagen, Leitstellen, Feuerwehren und Rettungshubschraubern praktisch umsetzen müssen.
In der geplanten Reform sehen die Organisationen gleichzeitig erhebliche Chancen. Dazu gehören eine bessere Steuerung von Patientinnen und Patienten, modernere und stärker miteinander vernetzte Leitstellen sowie eine bedarfsgerechtere Entscheidung darüber, welches Rettungsmittel zu einem Notfall geschickt wird. Auch unnötige Bürokratie soll aus ihrer Sicht reduziert werden. Gerade eine bessere Patientensteuerung gilt als wichtiger Ansatz, um vorhandene Ressourcen gezielter einzusetzen und die verschiedenen Bereiche der Akut- und Notfallversorgung besser aufeinander abzustimmen.
Die Organisationen machen jedoch deutlich, dass eine solche Modernisierung nur funktionieren könne, wenn die Bedingungen des realen Einsatzalltags berücksichtigt werden. Rettungsdienst und Luftrettung seien Bestandteile der öffentlichen Daseinsvorsorge und müssten unabhängig von schwankenden Einsatzzahlen jederzeit funktionieren. Die gemeinsame Position lautet deshalb: Reform ja – aber nicht zulasten der Strukturen, die die Notfallversorgung überhaupt erst ermöglichen.
Mit ihrem gemeinsamen Vorstoß wollen ADAC Luftrettung, ASB, Feuerwehrverbände, DLRG, DRK, DRF Luftrettung, Johanniter und Malteser deshalb nicht nur Kritik äußern. Sie bieten dem Gesetzgeber ausdrücklich ihre fachliche Expertise für das weitere Verfahren an. Die Reform soll aus ihrer Sicht gemeinsam so weiterentwickelt werden, dass auch künftig eine schnelle, flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung rund um die Uhr möglich bleibt.
Die bevorstehende Bundestagsanhörung dürfte damit auch die Frage aufwerfen, wie viel die permanente Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes kosten darf – und wer darüber entscheidet, wie die Notfallrettung von morgen aussehen soll. Für die Organisationen, die jeden Tag mit Rettungswagen und Hubschraubern ausrücken, gehören beide Fragen unmittelbar zusammen: Wer die Versorgung praktisch sicherstellt, braucht nicht nur eine verlässliche finanzielle Grundlage, sondern auch eine Stimme, wenn die Regeln dafür neu geschrieben werden.
Fotos: Stefan Gaul
Geschrieben von: admin
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