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Die Initiatoren wollten 2.000 Hamburgerinnen und Hamburger mit einem Grundeinkommen ausstatten. (Archivbild) Foto: Jonas Walzberg/dpa
Hamburg (dpa/lno) – Der im vergangenen Jahr deutlich verloren gegangene Volksentscheid zu einem bedingungslosen Grundeinkommen wird nicht wiederholt. Das Hamburgische Verfassungsgericht lehnte das Ansinnen der Initiatoren ab. «Die Anträge werden zurückgewiesen», sagte Gerichtspräsidentin Birgit Voßkühler am Freitag bei der Urteilsverkündung. Die Initiatoren des Volksentscheids zeigten sich enttäuscht. «Es ist schade, dass Hamburg keinen Modellversuch bekommt», sagte Antragssteller Jack Kurfess.
Die Initiatoren hatten bemängelt, dass die Abstimmungsunterlagen verschickt worden seien, bevor die begleitende Plakatkampagne überhaupt antragsfrei habe gestartet werden dürfen. Außerdem habe vor allem Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) das für Regierungsmitglieder geltende Neutralitätsverbot verletzt, indem er sich mehrfach gegen den Volksentscheid «Hamburg testet Grundeinkommen» geäußert habe. Und zuletzt hätten die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen in ihrer den Abstimmungsunterlagen beigefügten Stellungnahme die Unwahrheit behauptet.
Dem folgte das Gericht in weiten Teilen nicht. Es sei im Abstimmungsverfahren nicht zu Fehlern gekommen, «die von solchem Gewicht wären, dass das grundsätzlich anzuerkennende erhebliche Interesse an dem Bestand des Abstimmungsergebnisses zurückzustehen hat», sagte Voßkühler. Sie verwies auch auf die Deutlichkeit des Abstimmungsergebnisses.
So hatten am 12. Oktober vergangenen Jahres 62,7 Prozent der Bürgerinnen und Bürger gegen die Vorlage der Initiative gestimmt, nur 37,3 Prozent votierten dafür. Konkret entschieden sich nur 212.680 Hamburgerinnen und Hamburger für den Volksentscheid, aber 357.619 dagegen. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 43,7 Prozent.
Die Initiatoren wollten in dem ersten staatlichen Modellversuch 2.000 repräsentativ ausgewählte Hamburgerinnen und Hamburger drei Jahre lang mit einem Grundeinkommen ausstatten. 2025 wären dies monatlich 1.346 Euro zuzüglich Krankenversicherung gewesen. Eigene Einkommen würden jedoch angerechnet. In einem wissenschaftlichen Verfahren wollte die Initiative zudem herausfinden, ob das Grundeinkommen funktionieren kann.
Dass Abstimmungsunterlagen bereits vor dem Stichtag versandt worden sind, ab dem in der Stadt ohne Genehmigung Plakate aufgehängt werden durften, sei zwar zutreffend, erklärte das Gericht. Rechtlich sei das aber nicht zu beanstanden, da das Volksabstimmungsgesetz keine Vorgaben mache, ab wann die Unterlagen verschickt werden dürfen. Sie müssten lediglich spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag vorliegen.
Ebenfalls kein Problem hat das Gericht mit Äußerungen von Senatorinnen und Senatoren zum Volksentscheid. Sie hätten ihr Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot nicht verletzt. «Denn die betreffenden Äußerungen von Senatsmitgliedern im Vorfeld der Volksabstimmung erfolgten nicht in amtlicher Eigenschaft», sagte Voßkühler. Sie – allen voran Finanzsenator Dressel – hätten sich ausdrücklich als SPD-Parteipolitiker geäußert.
Dass der Senat für die Abwicklung des Volksentscheids einschließlich Feststellung des Ergebnisses zuständig ist, heißt nach Auffassung des Gerichts nicht, dass er sich außerhalb seiner Funktion als Abstimmungsleitung zur Vorlage zwingend neutral verhalten muss. Er könne unter Wahrung des Sachlichkeitsgebots durchaus zum Volksentscheid Stellung nehmen.
Finanzsenator Dressel zeigte sich zufrieden. Das Gericht habe klargestellt, dass er keine Rechte verletzt habe. «Eine wirklich wichtige Klarstellung», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Bürgerinnen und Bürger hätten einen Anspruch darauf, von ihren politischen Vertreterinnen und Vertretern in Senat und Bürgerschaft zu erfahren, wie sie zu einem Volksentscheid stehen und wie sie die Auswirkungen einschätzen. «Auch ich habe ein Recht auf freie Meinungsäußerung – und davon mache ich im Rahmen der politischen Willensbildung gern Gebrauch», sagte Dressel.
Den Vorwurf, dass die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen im amtlichen Informationsheft an mehreren Stellen gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen hatten, sah das Gericht dagegen als teilweise begründet an. «Die hiermit aufgezeigten Fehler im Abstimmungsverfahren erweisen sich im Ergebnis jedoch nicht als so gewichtig, dass sie das Interesse an dem Bestand des Abstimmungsergebnisses überwiegen könnten», sagte Voßkühler.
So hatten SPD und Grüne unter anderem behauptet, dass zu den erwarteten Kosten von rund 46 Millionen Euro noch Kosten für Verwaltung, Forschung und Beratung hinzukämen. Das sei objektiv unzutreffend und nicht nachvollziehbar, erklärte die Gerichtspräsidentin unter Verweis auf den zur Abstimmung gestellten Gesetzentwurf.
Trotz der Niederlage vor Gericht sieht Antragsteller Otto Lüdemann die Initiative als einen Etappenerfolg auf dem Weg zum Grundeinkommen. 2016 hätten in der Schweiz 23 Prozent für ein Grundeinkommen gestimmt. «Beim Hamburger Volksentscheid 2025 stimmten 37 Prozent für den Modellversuch», sagte Lüdemann. Damit sei die Zustimmung in Hamburg deutlich höher gewesen – obwohl hier ein konkreter Gesetzentwurf mit allen Fragen seiner praktischen Umsetzung zur Abstimmung stand.
Es war bereits der zweite Anlauf der Initiative für ein Grundeinkommen. Anfang 2020 hatten die Initiatoren schon einmal die notwendige Zahl von 10.000 gültigen Unterschriften für eine Volksinitiative zusammenbekommen. Das danach vorgesehene Volksbegehren war jedoch im Sommer 2023 auf Antrag des rot-grünen Senats vom Hamburgischen Verfassungsgericht gestoppt worden – eben jenem Gericht, das nun erneut entschieden hat.
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